AGB - Finwerk GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Finwerk GmbH, Wallisellen, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen
Die Finwerk GmbH erbringt insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Finanzbuchhaltung
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Lohnbuchhaltung / Payroll
HR-Administration
Administrative Unterstützung
Interim Management
Prozessoptimierung
Backoffice Services
Unternehmensorganisation
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerten, Auftragsbestätigungen oder individuellen Vereinbarungen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Offerte und deren Annahme
schriftliche Auftragserteilung
mündliche Beauftragung mit anschliessender Ausführung
laufende Zusammenarbeit
4. Preise
Die Verrechnung erfolgt gemäss individueller Vereinbarung als:
Pauschalpreis
Stundenansatz
Monatsmandat
Projektpreis
Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungswünsche werden separat verrechnet.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 15 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei grösseren Projekten oder Neukunden kann eine Akontozahlung verlangt werden. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist die Finwerk GmbH berechtigt, zukünftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen verrechnet werden. Offene Rechnungen berechtigen die Finwerk GmbH, laufende Arbeiten bis zur Begleichung auszusetzen, sofern keine gesetzlichen oder dringenden Pflichten entgegenstehen.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Belege, Zugänge und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere gelten Fristen nur dann als einhaltbar, wenn die notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung liegen nicht in der Verantwortung der Finwerk GmbH.
7. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin zugesichert wurde.
Die Finwerk GmbH haftet nicht für Verzögerungen infolge:
verspäteter Kundenrückmeldungen
fehlender Unterlagen
technischer Störungen
behördlicher Verzögerungen
Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs
8. Verantwortung für Inhalte und Angaben
Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der vom Kunden gelieferten Daten, Belege und Informationen liegt beim Kunden.
Die Finwerk GmbH darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen vertrauen.
9. Haftung
Die Haftung der Finwerk GmbH beschränkt sich auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden infolge verspäteter oder fehlerhafter Kundenangaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Vertraulichkeit
Die Finwerk GmbH behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss geltender Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite ersichtlich.
12. Kommunikation / elektronische Übermittlung
Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon oder digitalen Tools erfolgen.
Der Kunde anerkennt, dass elektronische Kommunikationsmittel Sicherheitsrisiken aufweisen können. Die Finwerk GmbH übernimmt hierfür keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Unbefristete Mandate können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
Einzelaufträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
14. Herausgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandats werden vorhandene Kundendokumente nach Begleichung sämtlicher offenen Forderungen herausgegeben oder übergeben.
15. Änderungen der AGB
Die Finwerk GmbH kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle Version auf der Webseite.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.